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   VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14   

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https://dejure.org/2014,48220
VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14 (https://dejure.org/2014,48220)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.12.2014 - 7 B 1570/14 (https://dejure.org/2014,48220)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Dezember 2014 - 7 B 1570/14 (https://dejure.org/2014,48220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67 HSchG, § 80 Abs 5 VwGO, § 80b VwGO
    Überwachung der Schulpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Eltern zur Zuführung ihrer Kinder zum Sportunterricht

  • rechtsportal.de

    HSchG § 67 Abs. 1
    Verpflichtung der Eltern zur Zuführung ihrer Kinder zum Sportunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HSchG § 67; VwGO § 80 Abs 5; VwGO § 80b
    AUFSCHIEBENDE WIRKUNG; DURCHSETZUNG; ELTERN; SCHULPFLICHT; WIDERSPRUCH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 498
  • DÖV 2015, 445
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Darmstadt, 06.08.2014 - 3 L 1003/14

    "Homeschooling" oder die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder in den

    Auszug aus VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 6. August 2014 - 3 L 1003/14.DA - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache wie folgt gefasst wird:.

    Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Beschluss vom 6. August 2014 - 3 L 1003/14.DA - das Eilrechtsschutzgesuch der Antragsteller für zulässig und begründet erachtet.

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14
    §§ 80, 80 b VwGO gehen von einer einheitlichen aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs aus, die insbesondere nicht mit dessen Zurückweisung durch Widerspruchsbescheid endet und (erst) mit Klageerhebung neu begründet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 -, BVerwGE 78, 129 [209]; Senatsbeschluss vom 2. April 2007 - 7 TG 501/07 -, NVwZ-RR 2007, 822; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 80 b Rn. 4).
  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 7 TG 501/07

    Gerichtlicher Aussetzungsbeschluss und behördliche Vollziehungsanordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14
    §§ 80, 80 b VwGO gehen von einer einheitlichen aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs aus, die insbesondere nicht mit dessen Zurückweisung durch Widerspruchsbescheid endet und (erst) mit Klageerhebung neu begründet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 -, BVerwGE 78, 129 [209]; Senatsbeschluss vom 2. April 2007 - 7 TG 501/07 -, NVwZ-RR 2007, 822; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 80 b Rn. 4).
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    § 86a SGG kennt nur eine einheitliche aufschiebende Wirkung, nicht aber eine solche des Widerspruchs und eine andere der Klage, und dieser Suspensiveffekt wird von dem ersten mit aufschiebender Wirkung ausgestatteten Rechtsbehelf ausgelöst und dauert prinzipiell bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes (siehe für § 80 VwGO Hessischer VGH, NVwZ-RR 2015, 498; Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 8. Aufl. 2012, Rn. 414; im Ergebnis abweichend z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...]; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER -, [...], Rn. 24).
  • VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 90/15

    Durchsetzung; Homeschooling; Schulpflicht

    Zwar ist den Klägern zuzugeben, dass allein die Aufgabe, einen rechtmäßigen Zustand herbeizuführen, eine Behörde nicht dazu ermächtigt, hoheitliche Rechtsakte gegenüber dem Bürger zu erlassen, die unmittelbar, final und imperativ dessen Rechtskreis treffen; hierzu bedarf es nach dem Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes vielmehr einer Ermächtigungsgrundlage, die die Eingriffsbefugnisse der Verwaltung nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt (vgl. die von den Klägern zitierte Entscheidung des Hessischen VGH, Beschluss vom 29.12.2014 - 7 B 1570/14 -, juris).
  • VG Münster, 17.06.2016 - 1 L 180/16

    Schulpflicht; Eltern; Ordnungsverfügung; Zwangsmittel; Zwangsgeld;

    Soweit dieser angenommen hat, die (dem § 41 Abs. 1 SchulG NRW vergleichbare) Regelung des § 67 Abs. 1 HSchG bilde ebenso wenig wie die (dem § 41 Abs. 4 SchulG NRW ähnliche) Vorschrift des § 68 HSchG eine taugliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Verfügungen, mit denen Eltern Handlungspflichten auferlegt werden, die im Wege des Verwaltungszwangs durchsetzbar sind, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 7 B 1570/14 -, NVwZ-RR 2015, 498 = juris, Rn. 8 f., hat dies keinen Einfluss auf die Auslegung der hier als Ermächtigungsgrundlage herangezogenen Norm des § 41 Abs. 5 SchulG NRW.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis

    Die durchgehende oder einheitliche aufschiebende Wirkung des Widerspruchs als erstem Rechtsbehelf, der aufschiebende Wirkung entfaltet, dient der Vermeidung von Rechtsschutzlücken und reicht bis zur Unanfechtbarkeit, solange nichts Abweichendes bestimmt wird (VGH Kassel, Beschl. v. 29.12.2014 - 7 B 1570/14 -, juris Rn. 12; BVerwG, Urt. v. 27.10.1987 - 1 C 19.85 -, BVerwGE 78, 192 ff., juris Rn. 43; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 80 VwGO, Rn. 21).
  • VG München, 09.02.2022 - M 3 S 22.265

    Präsenzpflicht in der Schule trotz Testobliegenheit

    Hingewiesen werde auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Dezember 2014 (7 B 1570/14).

    Soweit die Antragsteller auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Dezember 2014 (7 B 1570/14 - juris) verweisen, betreffen die dortigen Ausführungen (insbesondere Rn. 8 ff.) die Auslegung hessischen Landesrechts, insbesondere die (verneinte) Frage, ob die Regelung zur elterlichen Verantwortlichkeit für den Schulbesuch auch Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Verfügungen ist, die den Eltern mit Verwaltungszwang durchsetzbare Handlungspflichten auferlegen.

  • VG Kassel, 01.02.2024 - 5 L 2089/23

    Unbestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

    § 80 Abs. 1 VwGO kennt nur eine einheitliche aufschiebende Wirkung; der Suspensiveffekt wird vom ersten Rechtsbehelf ausgelöst, der aufschiebenden Wirkung entfaltet (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 7 B 1570/14 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23

    Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der

    Der Einwand der Antragsteller, das Verwaltungsgericht habe sich unter anderem nicht mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Dezember 2014 (Az. 7 B 1570/14) auseinandergesetzt, greift nicht durch.
  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2021 - 3 L 601/20

    Änderung eines im Beschwerdeverfahren durch das Oberverwaltungsgericht

    Die gesetzlichen Regelungen der §§ 80, 80b VwGO gehen von einer einheitlichen aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage aus, weshalb die aufschiebende Wirkung (eines Widerspruchs) nicht stets mit dessen Zurückweisung durch einen Widerspruchsbescheid erlischt (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 7 B 1570/14 -, juris Rn. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 1 BA 75/19

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen den Prüfbescheid

    Diese Auslegung entspricht auch dem Wortlaut des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, in der Widerspruch und Anfechtungsklage gleichberechtigt nebeneinander genannt werden (so zutreffend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02. Dezember 2011 - L 5 KR 194/11 B ER -, juris - Rdnr. 9, juris mit Bezugnahme u. a. auf LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20. April 2006 - L 3 B 1138/05 U ER - juris-Rdnr. 10; ebenso VHG Kassel, Beschl. v. 29. Dezember 2014 - 7 B 1570/14- NVwZ-RR 2015, 498 Rdnr. 12, zit. nach beck-online mit Bezugnahme u. a auf BVerwGE 78, BVERWGE Jahr 78 Seite 129 [BVERWGE Jahr 78 209] jeweils zu § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO).
  • VGH Bayern, 11.12.2020 - 3 CS 20.1407

    Vollzugsfolgenbeseitigung bei rückwirkendem Eintritt der aufschiebenden Wirkung

    Die rückwirkend eingetretene aufschiebende Wirkung des Widerspruchs dauert über den im Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt (30.4.2019) hinaus derzeit noch an; die aufschiebende Wirkung ist insbesondere nicht durch den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 9. Juli 2019 beendet worden (BVerwG, U.v. 27.10.1987 - 1 C 19.85 - juris Rn. 45; HessVGH, B.v. 29.12.2014 - 7 B 1570/14 - juris Rn. 12), denn die gegen diesen Widerspruchsbescheid zum kirchlichen Verwaltungsgericht erhobene Klage (VG-301) ist nach Auskunft der dortigen Geschäftsstelle noch anhängig.
  • VG Leipzig, 22.09.2016 - 4 L 585/16
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